Zum Bericht der „Beschleunigungskommission Schiene“ erklären die Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt:
„Das Ergebnis der „Beschleunigungskommission Schiene“ ist eine sehr gute Nachricht für die Mobilitätswende in unserem Land und besonders für die Menschen und die Wirtschaft im ostbayerischen Raum. Die Fachleute empfehlen bei Elektrifizierungsvorhaben den Wegfall des bisher ausschlaggebenden Nachweises der Wirtschaftlichkeit. Wir setzen uns als Grüne weiterhin für die zeitnahe Fortführung der Planung der Strecke Nürnberg-Marktredwitz-Cheb in Richtung Tschechischer Republik ein. Das gilt auch für die Elektrifizierungs-Projekte in Bayern wie für die Metropolenbahn über Schwandorf und Furth im Wald sowie für die Strecke Hof – Marktredwitz – Regensburg – Landshut. Denn jeder elektrifizierte Kilometer Bahngleis ist gelebter Klimaschutz und bringt Anliegern spürbare Entlastung von Lärm und Abgasen.
CSU und FW setzen weiter auf noch mehr Asphalt
Während CSU und FW weiter vor allem von noch mehr Asphalt und einer weiteren Versiegelung der bayerischen Landschaft träumen und fast alle Schienen-Mittel in die zweite Stammstrecke der S-Bahn München stecken, macht die Ampel hier konkret den Weg für leistungsfähigen Schienenverkehr in der Fläche frei.“
Die Beschleunigungskommission soll dazu beitragen, den Ausbau der Schieneninfrastruktur und eine Kapazitätssteigerung im Bestandsnetz voranzutreiben.
Der relevante Passus aus der Beschleunigungskommission lautet:
Elektrifizierungsmaßnahmen von Bestandsstrecken scheitern aufgrund der aktuellen Bewertungsmaßstäbe häufig an der Bewertung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV). Das verhindert die Umsetzung der Projekte. Um die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur in dem Maßstab voranzutreiben, wie sie im Gemeinwohlinteresse notwendig und gemäß dem Elektrifizierungsziel des Bundes vorgesehen ist, werden Elektrifizierungen von Bahnstrecken grundsätzlich weder von einem positiven NKV noch von einer Einzelfallbetrachtung abhängig gemacht. Stattdessen stellt der Deutsche Bundestag fest, dass Elektrifizierungsmaßnahmen von Bestandsstrecken im öffentlichen Interesse sind.
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